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Vermietung im MACH' BLAU – Informationen für Interessierte

Die Gemeinde Denzlingen bietet interessierten Gruppen die Möglichkeit, das Sport- und Familienbad MACH' BLAU oder Teilbereiche der Anlage für verschiedene Nutzungszwecke zu mieten.

Ziel der Vermietung ist es, im öffentlichen Interesse Aktivitäten wie Schulschwimmen, Vereinstraining oder Wasserkurse zu fördern.

Grundlagen zur Anmietung und Nutzung

Wenn Sie Wasserflächen im MACH' BLAU mieten möchten, schließen Sie mit der Gemeinde Denzlingen einen Mietvertrag mit Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung ab.

Die überlassenen Bereiche werden in einem ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt und sollen nach der Nutzung entsprechend übergeben werden. Bitte prüfen Sie die Flächen und Einrichtungen vorab und melden Sie etwaige Schäden umgehend. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet der Mieter.

Die Regelungen der aktuellen Haus- und Badeordnung sind verbindlich einzuhalten. Den Anweisungen des Badepersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Die Aufsichtspflicht liegt beim Mieter bzw. den verantwortlichen Aufsichtspersonen. Diese müssen den gültigen Rettungsstandards entsprechen, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sein und sich über Rettungswege und Hilfsmittel informieren.

Buchung und Nutzung von Wasserflächen

Die Verfügbarkeit der Wasserflächen sowie der Verwendungszweck sind maßgeblich für die Vergabe.

Alle Nutzungsanfragen sind schriftlich über das Buchungsformular zu stellen. Für die Bearbeitung benötigen wir personenbezogene Angaben. Bitte beachten Sie dazu unsere Datenschutzerklärung.

Für den Zugang erhalten Sie Einlasstickets, die ausschließlich für den vereinbarten Nutzungszweck verwendet werden dürfen. Missbräuchliche Nutzung führt zur Abmahnung und zum Einzug des Tickets.

Die Abrechnung erfolgt per Rechnung. Die Entgelte richten sich nach der gebuchten Zeit und dem jeweiligen Tarif, den Sie der Preisliste entnehmen können.

Buchungsarten: Einzel- und Serienbuchungen

Einzelbuchungen
Einzelne Termine ohne regelmäßige Wiederholung.
Beispiele:
  • Rettungsschwimmerkurse
  • Trainingslager
  • Schulschwimmtage
Serienbuchungen
Regelmäßige Belegungen, definiert in einem Rahmenplan.
Beispiele:
  • Schulschwimmen (halb- oder ganzjährig)
  • Regelmäßiges Vereinstraining
  • Fortlaufende Schwimm- oder Fitnesskurse
Verfügbarkeit und Belegungsrichtwerte
Richtwerte für die Belegung
  • 25-Meter-Bahn (Schwimmerbecken): max. 12 Personen gleichzeitig. Bei regelmäßig größerer Gruppengröße kann eine zusätzliche Bahn angefragt werden.
  • Nichtschwimmerbecken: bis zu 30 Personen pro Einheit bei Kursbetrieb.
Buchbare Wasserflächen

Schwimmbahn:
  • 1–2 Bahnen im öffentlichen Badebetrieb
  • 1–3 Bahnen im Schulbetrieb
  • 1–3 Bahnen außerhalb des öffentlichen Badebetriebs
Nichtschwimmerbecken:
  • 1 Teil im öffentlichen Badebetrieb
  • 1–2 Teile außerhalb des öffentlichen Badebetriebs
Sprungturm:
  • Nur während der Sommersaison buchbar
Halle (gesamte Schwimmhalle):
  • in Schließzeiten: nur mit gesonderter Absprache
  • an Öffnungstagen: nur auf Anfrage einzelner Tage (z. B. Veranstaltungen)
weitere buchbare Flächen auf Anfrage:
  • Beachvolleyball-Feld
  • Beachsoccer-Feld
  • Tischtennisplatten
Nutzungsdauer
Die regulären Wasserflächen werden in folgenden Zeiteinheiten vergeben:
  • 45 Minuten
  • 60 Minuten
  • 90 Minuten
  • '+15-Minuten-Takt' für längere Einheiten
Bei mehreren zusammenhängenden Einheiten erfolgt die Abrechnung ab Beginn der ersten Einheit bis zum Ende der letzten Einheit.

Zusätzlich stehen – sofern nicht anders vereinbart – 15 Minuten vor Beginn und 30 Minuten nach Ende der Buchung Dusch- und Umkleidebereiche zur Verfügung.

Tarifgruppen nach Verwendungszweck
Der angegebene Verwendungszweck bildet die Grundlage für die Tarifberechnung. Die Gemeinde Denzlingen unterscheidet dabei folgende Kategorien:
  • Schulschwimmen
  • Vereinstraining für Erwachsene und gemischte Gruppen
  • Vereinstraining für Kinder
  • Kursangebote (z. B. Schwimm- oder Fitnesskurse)
  • Kommerzielle Nutzung (z. B. gewerbliche Anbieter, Veranstaltungen mit Einnahmezweck)
Die jeweils gültigen Preise finden Sie in der nachfolgenden Preisliste für Mietanfragen.

Preisliste Vermietung von Wasserflächen

gültig ab 01.05.2025

bestehende Buchungen bleiben von den Änderungen unberüht;

Schulschwimmen
Kindergartengruppen| Schulklassen
pro Wasserfläche
- Schwimmerbahn 25m
- Nichtschwimmerbecken (pro Einheit)
18,00 €/h
 weitere Flächen
- Sprunganlage
- Beachvolleyball-Feld
-Beachsoccer-Feld
- Tischtennisplatten
auf Anfrage
Vereinsschwimmen
Erwachsene| gemischte Grupen
pro Wasserfläche
- Schwimmerbahn 25m
- Nichtschwimmerbecken (pro Einheit)
12,00 €/h
Vereinsschwimmen
Kinder
pro Wasserfläche
- Schwimmerbahn 25m
- Nichtschwimmerbecken (pro Einheit)
10,00 €/h
Vereinstrainingweitere Flächen
- Sprunganlage
- Beachvolleyball-Feld
-Beachsoccer-Feld
- Tischtennisplatten
auf Anfrage
Kurseinheiten im Wasser
Erwachsene| gemischte Gruppen
Wasserfläche
Pro Teilnehmer pro Kurstag
10,00 €/h
3,00 €/ Kurstag
Kurseinheiten im Wasser
Kinder
Wasserfläche
Pro Teilnehmer pro Kurstag
10,00 €/h
2,50 €/ Kurstag
Kommerzielle VermietungSchwimmerbahn 25m25,00 €/h
 Schwimmerbahn 50m35,00 €/h
 Nichtschwimmerbecken38,00 €/h
 Springerbecken38,00 €/h
 ganzes Schwimmbad (Hallenbad)200,00 €/h
Anzahl der buchbaren Wasserflächen

Schwimmbahn:
  • 1 - 2 Bahnen im öffentlichen Badebetrieb
  • 1 - 3 Bahnen im Schulbetrieb
  • 1 - 3 Bahnen außerhalb des öffentlichen Badebetriebs
Nichtschwimmerbecken:
  • 1 Teil im öffentlichen Badebetrieb
  • 1-2 Teile außerhalb des öffentlichen Badebetriebs
Sprungturm:
  • nur zur Sommersaison
Halle:
  • in Schließzeiten: nur mit gesonderter Absprache buchbar
  • an Öffnungstagen: nur auf Anfrage einzelner Tage (beispielsweise für Veranstlatungen)
  • Zeiteinheit ab 60 Minuten | + 30 Minuten-Takt für längere Einheiten
Nutzungsdauer

Unsere regulären Wasserflächen werden in folgenden Zeiteinheiten vergeben:
45 Minuten | 60 Minuten | 90 Minuten | + 15 Minuten-Takt für längere Einheiten

Werden aufeinanderfolgende Zeiteinheiten angefragt und genutzt, wird für die Berechnung des Nutzungsendgeltes der Beginn der ersten Einheit, sowie die Endzeit der letzten Einheit berücksichtigt.
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