Die Gemeinde Denzlingen bietet interessierten Gruppen die Möglichkeit, das Sport- und Familienbad MACH' BLAU oder Teilbereiche der Anlage für verschiedene Nutzungszwecke zu mieten.
Ziel der Vermietung ist es, im öffentlichen Interesse Aktivitäten wie Schulschwimmen, Vereinstraining oder Wasserkurse zu fördern.
Grundlagen zur Anmietung und NutzungWenn Sie Wasserflächen im MACH' BLAU mieten möchten, schließen Sie mit der Gemeinde Denzlingen einen
Mietvertrag mit Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung ab.
Die überlassenen Bereiche werden in einem
ordnungsgemäßen Zustand zur Verfügung gestellt und sollen nach der Nutzung entsprechend übergeben werden. Bitte prüfen Sie die Flächen und Einrichtungen vorab und melden Sie etwaige Schäden umgehend. Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen, haftet der Mieter.
Die
Regelungen der aktuellen Haus- und Badeordnung sind verbindlich einzuhalten. Den Anweisungen des Badepersonals ist jederzeit Folge zu leisten.
Die Aufsichtspflicht liegt beim Mieter bzw. den verantwortlichen Aufsichtspersonen. Diese müssen den gültigen
Rettungsstandards entsprechen, mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut sein und sich über
Rettungswege und Hilfsmittel informieren.
Buchung und Nutzung von WasserflächenDie
Verfügbarkeit der Wasserflächen sowie der
Verwendungszweck sind maßgeblich für die Vergabe.
Alle Nutzungsanfragen sind
schriftlich über das
Buchungsformular zu stellen. Für die Bearbeitung benötigen wir personenbezogene Angaben. Bitte beachten Sie dazu
unsere Datenschutzerklärung.
Für den Zugang erhalten Sie
Einlasstickets, die ausschließlich für den vereinbarten Nutzungszweck verwendet werden dürfen.
Missbräuchliche Nutzung führt zur Abmahnung und zum Einzug des Tickets.
Die
Abrechnung erfolgt per Rechnung. Die Entgelte richten sich nach der
gebuchten Zeit und dem
jeweiligen Tarif, den Sie der Preisliste entnehmen können.
Buchungsarten: Einzel- und SerienbuchungenEinzelbuchungenEinzelne Termine ohne regelmäßige Wiederholung.
Beispiele:
- Rettungsschwimmerkurse
- Trainingslager
- Schulschwimmtage
SerienbuchungenRegelmäßige Belegungen, definiert in einem Rahmenplan.
Beispiele:
- Schulschwimmen (halb- oder ganzjährig)
- Regelmäßiges Vereinstraining
- Fortlaufende Schwimm- oder Fitnesskurse
Verfügbarkeit und BelegungsrichtwerteRichtwerte für die Belegung- 25-Meter-Bahn (Schwimmerbecken): max. 12 Personen gleichzeitig. Bei regelmäßig größerer Gruppengröße kann eine zusätzliche Bahn angefragt werden.
- Nichtschwimmerbecken: bis zu 30 Personen pro Einheit bei Kursbetrieb.
Buchbare WasserflächenSchwimmbahn:- 1–2 Bahnen im öffentlichen Badebetrieb
- 1–3 Bahnen im Schulbetrieb
- 1–3 Bahnen außerhalb des öffentlichen Badebetriebs
Nichtschwimmerbecken:- 1 Teil im öffentlichen Badebetrieb
- 1–2 Teile außerhalb des öffentlichen Badebetriebs
Sprungturm:- Nur während der Sommersaison buchbar
Halle (gesamte Schwimmhalle):- in Schließzeiten: nur mit gesonderter Absprache
- an Öffnungstagen: nur auf Anfrage einzelner Tage (z. B. Veranstaltungen)
weitere buchbare Flächen auf Anfrage:
- Beachvolleyball-Feld
- Beachsoccer-Feld
- Tischtennisplatten
NutzungsdauerDie regulären Wasserflächen werden in folgenden Zeiteinheiten vergeben:
- 45 Minuten
- 60 Minuten
- 90 Minuten
- '+15-Minuten-Takt' für längere Einheiten
Bei mehreren zusammenhängenden Einheiten erfolgt die Abrechnung
ab Beginn der ersten Einheit bis zum Ende der letzten Einheit.
Zusätzlich stehen – sofern nicht anders vereinbart –
15 Minuten vor Beginn und 30 Minuten nach Ende der Buchung
Dusch- und Umkleidebereiche zur Verfügung.
Tarifgruppen nach VerwendungszweckDer angegebene
Verwendungszweck bildet die Grundlage für die
Tarifberechnung. Die Gemeinde Denzlingen unterscheidet dabei folgende Kategorien:
- Schulschwimmen
- Vereinstraining für Erwachsene und gemischte Gruppen
- Vereinstraining für Kinder
- Kursangebote (z. B. Schwimm- oder Fitnesskurse)
- Kommerzielle Nutzung (z. B. gewerbliche Anbieter, Veranstaltungen mit Einnahmezweck)
Die jeweils gültigen Preise finden Sie in der nachfolgenden
Preisliste für Mietanfragen.